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| Prüfbescheinigung |
Mofa
· maximal 25 km/h bbH,
einsitzig,
· Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
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| Klasse M |
· maximal 45 km/h bbH,
· Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
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| Klasse A1 |
Motorrad ·
bis 125 ccm Hubraum und
· nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.
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Klasse A ( begrenzt auf 25 KW/ 34 PS )
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Motorrad
· bis 25 kW Motorleistung und
· einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A begrenzt dürfen alle Krafträder gefahren werden.
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| Klasse A
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Motorrad
· über 25 kW Motorleistung
oder
· einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
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| Klasse B |
· Kraftwagen bis 3,5 t zG
· Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
· Anhänger bis 750 kg zG
· Anhänger über 750 kg zG,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
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| Klasse BE |
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
· Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
· Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
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